Berlin, den 23.02.2012
 

Login




   

BUGRIM Verlagsauslieferung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Die Ausführung von Aufträgen erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Der Besteller verpflichtet sich zur Einhaltung der von den Verlagen festgesetzten Ladenpreise für Verlagserzeugnisse. Er ist verpflichtet, einen entsprechenden Revers zu unterzeichnen. Die angegebenen Ladenpreise schließen die Mehrwertsteuer bereits ein.

II. Auftragsannahme

  1. BUGRIM Verlagsauslieferung handelt im Namen der sie beauftragenden Verlage. Rabatt und Zahlungsziel entsprechen den Weisungen dieser Verlage. Durch Annahme der Sendungen erkennt der Besteller die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.

III. Lieferung

  1. Lieferungen mit Rabatt erfolgen nur an Wiederverkäufer. Erstbesteller bitten wir um Nachweis ihrer Buchhändlereigenschaft.

IV. Rücksendungen

  1. Rücksendungen sind nur nach den Remissionsrichtlinien der Verlage möglich. Die Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Rücknahme ist nur dann möglich, wenn sich die Ware in einem einwandfreien, neuwertigen und zur weiteren Auslieferung ohne jede Einschränkung geeigneten Zustand befindet.

V. Zahlung

  1. Preise für Lieferungen und Leistungen werden in Euro berechnet.
  2. Bei Zahlungen sind die Kundennummer und die Rechnungsnummer anzugeben.
  3. Rechnungen sind ohne Abzüge zum angegebenen Fälligkeitsdatum zur Zahlung fällig.
  4. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist BUGRIM Verlagsauslieferung berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, ist BUGRIM Verlagsauslieferung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% per anno über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Sollte nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden sein, ist BUGRIM Verlagsauslieferung berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Besteller bleibt das Recht des Nachweises vorbehalten, daß infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Ansprüchen berechtigt.
  7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur insoweit, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  8. Im Einzelfall bewilligte Rabatte, sowie Frachtvergütungen kommen beim Antrag auf Eröffnen des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Konkursverfahrens oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall.

VI. Lieferverzug/Annahmeverzug

  1. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie sind auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
  3. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungsverpflichtung, behält sich BUGRIM Verlagsauslieferung Schadensersatz vor. In dem Zeitpunkt, in dem der Besteller in Annahmeverzug gerät, geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf ihn über.

VII. Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort ist unser Lager in Berlin. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an einen anderen Ort versandt, geht die Gefahr, sobald die Ware dem für die Versendung vorgesehenen Unternehmen übergeben ist, auf den Besteller über. Das Versandrisiko trägt der Besteller. Sofern dieser es wünscht, werden wir gegen Erstattung der anfallenden Kosten eine Transportversicherung abschließen.

 

VIII. Gewährleistung

  1. Gewährleistungsrechte setzen voraus, daß der Besteller sämtliche bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung erkennbaren Mängel unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – schriftlich rügt. Einsprüche gegen Zahlungsfristen und Rabatthöhe werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt erhoben werden.
  2. Sofern die Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zu Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht in der Lage, verzögert sich diese aus Gründen, die wir zu vertreten haben unangemessen, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
  3. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts Gegenteiliges ergibt, ausgeschlossen.

IX. Sonstige Haftung

  1. Die Haftungsfreizeichnung gem. Ziff. VIII. gilt auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung insbesondere auch für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Ausgenommen von der Freizeichnung sind jedoch Ansprüche gem. § 1,4 Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche wegen anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit.
  2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
  2. Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Pflicht, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, um eine Drittwiderspruchsklage gem. §771 ZPO zu ermöglichen. Sofern der Dritte zur Kostenerstattung einer solchen Klage nicht in der Lage ist, hat der Besteller die uns entstandenen Kosten zu ersetzen.
  3. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle zukünftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt – unbeschadet unseres Rechts, die Forderungen selbst einzuziehen – auch nach der Abtretung zu Einziehung der Forderungen befugt. Wir verpflichten uns, von einem eigenen Einzug abzusehen, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung erfolgt. Tritt einer dieser Fälle ein, ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich die Höhe und Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben, sowie alle sonstigen zum Einzug notwendigen Angeben zu machen und die zugehörigen Unterlagen herauszugeben. Desweiteren ist der Besteller sodann verpflichtet, gegenüber seinen Schuldnern die Abtretung offenzulegen.

XI. Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Besteller Vollkaufmann ist.

XII. Sonstige Bestimmungen

  • Die jeweiligen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmunge
  •